Wegzugsbesteuerung: Wie der Staat beim Auswandern mitverdient
Mit dem Haushaltsgesetz 2027 führt Italien die Wegzugsbesteuerung ein. Das Land zieht bei einer inzwischen gängigen Praxis in der EU nach. Das Ziel ist die Verhinderung einer Kapitalflucht ins Ausland. Die Ausgestaltung ist nicht besonders fair. Wichtig ist: Wer eine Auswanderung plant, sollte sich frühzeitig mit diesem Thema beschäftigen. Für viele wird der Traum vom Leben in einem anderen Land sonst schnell zum Albtraum.
Der große Traum vom Auswandern und die Steuer
Es gibt zahlreiche Menschen, die ihr Glück im Ausland suchen. Die Gründe dafür sind vielfältig, manchmal gehört die hohe Steuerlast dazu. Wenn Vermögen mit auswandert, hat dies Auswirkungen auf die Einnahmen des Fiskus. So könnte ein Firmeninhaber mit seinen Anteilen das Land verlassen, um es später am neuen Wohnsitz zu veräußern. Möglicherweise kann er dort seinen Erlös steuerfrei einstreichen. Dies ist vielen Industriestaaten ein Dorn im Auge. Sie versuchen daher, den von ihnen beanspruchten Steueranteil zu erhalten.
Dafür haben zahlreiche Staaten die Wegzugsbesteuerung erfunden. Das Prinzip beruht auf fingierten unrealisierten Wertzuwächsen. Es geht also nicht um den aktuellen Kurs eines Vermögenswertes, sondern um den Gewinn, den der Eigentümer erzielen könnte. Auf diese Prognose muss der Auswanderer Einkommensteuer zahlen. Betroffen sind Anteile an Kapitalgesellschaften, Investmentfonds und ETFs. Der Staat verlangt also Steuern auf Rechtsgeschäfte, die noch nicht stattgefunden haben und möglicherweise nie stattfinden werden.
Der Eigentümer ist der Dumme
Geschaffen wurde die Steuer, damit sich Staaten vor einer Steuerflucht Vermögender schützen können. Dieses Ansinnen kann man für nachvollziehbar halten, aber spätestens bei der Umsetzung stellt sich die Frage nach der Fairness. Nehmen wir an, Du hast in ein Unternehmen investiert und besitzt Anteile. Der Betrieb kommt in eine Krise, der Aktienkurs sinkt.
Die Geschäftsführung meldet Insolvenz an und die Firma wird im Zuge des Insolvenzverfahrens liquidiert. Den fiktiven Gewinn kannst Du nicht mehr erzielen. Die Wegzugsbesteuerung kannst Du Dir für nachträgliche Wertverluste nicht mehr zurückholen. Im schlimmsten Fall zahlst Du mit der Wegzugsbesteuerung Steuern für Scheingewinne.
Deutschland gehört zu den perfidesten Dieben
Um nicht missverstanden zu werden: Ich verstehe den Ansatz, Kapitalflucht zu verhindern. Die Industriestaaten haben mit einem unübersichtlichen Subventionsnetz Kosten verursacht, für die die Steuereinnahmen kaum ausreichen. Neben der Arbeit muss daher auch der Gewinn aus Vermögen an der Staatsfinanzierung beitragen. Bewegliches Vermögen können die Besitzer leicht in Steuerparadiese mitnehmen. Dies ist ärgerlich für die Herkunftsstaaten.
Wenn der Staat deshalb eine Steuer vor der Beendigung der Steuerpflicht erhebt, erscheint das daher nachvollziehbar. Wenn dieser fiktive Gewinn jedoch nicht mehr eintreten kann, müsste der Staat aus meiner Sicht die zu viel gezahlten Steuern zurückzahlen. Aus meiner Sicht ist die aktuelle Handhabung Diebstahl.
Wegzugsbesteuerung in Deutschland
Betroffen sind alle Personen, die sieben der vergangenen zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Besteuert werden Anteile an Kapitalgesellschaften im In- und Ausland mit einer Beteiligungshöhe von mindestens einem Prozent. Seit 2025 besteuert der Fiskus zudem Investmentfonds und ETFs, sofern die Anteile einen Wert von mindestens 500.000 Euro aufweisen.
Die Steuer wird aus der Differenz des aktuellen Wertes und dem Anschaffungskauf berechnet. 40 Prozent bleiben steuerfrei, während 60 Prozent nach § 17 Absatz 3 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig werden. Der Staat geht also davon aus, dass der Wert Deines Besitzes auf keinen Fall sinken wird. Eine Ratenzahlung ist in sieben jährlichen Raten möglich, soweit Du den Vermögenswert über den gesamten Zeitraum hältst. Veräußerst Du ihn eher, wird die Restzahlung sofort fällig.
Doppelbesteuerungsfalle
Wenn das Zielland des Auswanderers innerhalb der EU liegt, ist eine Doppelbesteuerung praktisch ausgeschlossen. Deutschland besteuert die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert zum Zeitpunkt der Auswanderung. Das Zielland bucht den Wert am Tag der Einwanderung als Anschaffungspreis.
International ist diese Praxis jedoch ein Standard. Etwa in den USA und in Kanada nehmen die Steuerbehörden den ursprünglichen Anschaffungspreis als Basis. Dass ein Teil des Gewinns bereits in Deutschland versteuert wurde, interessiert die dortigen Behörden nicht. Ein Beispiel:
Du kaufst Aktien im Wert von einer Million Euro
Diese sind zum Zeitpunkt Deiner Auswanderung fünf Millionen Euro wert.
Der Fiskus Deines Ursprungslandes berechnet einen fiktiven Gewinn von vier Millionen Euro.
In Deinem Zielland veräußert Du den Vermögenswert für sieben Millionen Euro. Ist die neue Heimat in der EU, zahlst Du nur auf zwei Millionen Euro Steuern. In den USA oder Kanada auf den Gewinn in Höhe von sechs Millionen Euro.
Weitere Fälle, in denen die Wegzugssteuer greift
Die Wegzugssteuer greift nicht nur nach einem Umzug. Auch die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten ins Ausland oder die Einbringung der Anteile in ausländische Strukturen lösen eine Steuerpflicht aus. Eine weitere Falle ist die Verlagerung des Lebensmittelpunkts.
Wenn Du einen Zweitwohnsitz auf Mallorca oder in der Schweiz besitzt, legt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen fest, ab wann der Mittelpunkt der Lebensinteressen dort liegt. Obwohl Du formal in Deutschland gemeldet bleibst, gilt diese Situation steuerlich als Wegzug.
Unterschätzte Kosten
Die Wegzugsbesteuerung ist eine bei Auswanderern häufig unterschätzte Größe. Es lohnt sich, das Verlassen der Heimat rechtzeitig zu planen und sich mit der Steuerfalle vertraut zu machen. Hilfe erhältst Du von Steuerberatern, die mögliche finanzielle Belastungen auf Deine Situation analysieren. Idealerweise planst Du Deinen Wegzug langfristig und optimierst Deinen Vermögensaufbau steuerlich.
Ich gebe hier absichtlich keine Verhaltensregeln. Aus meiner Sicht sind hierfür Steuerberater die richtige Adresse. Es gibt ganze Kanzleien, die sich mit dem Thema Auswanderung beschäftigen. Dies haben eine langjährige Erfahrung und können Dich situationsbezogen beraten.
Regelungen außerhalb Deutschlands
Wie eingangs erwähnt, führt Italien 2027 eine Wegzugsbesteuerung ein. Betroffen sind Personen, die mindestens sechs der vergangenen zehn Jahre steueransässig waren und ein Finanzvermögen in Höhe von mindestens 800.000 Euro ins Ausland verlegen möchten. Der Steuersatz liegt bei 26 Prozent des bisher nicht realisierten Gewinns. Das zeigt auch, dass die Besteuerung des Wegzugs keine linke Spinnerei ist. Wenn es um Einnahmen für den Staat geht, sind Rechte nicht weniger gierig.
Eine Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen kennen unter anderem folgende EU-Staaten:
- Frankreich (ähnlich wie in Italien)
- Spanien (Vermögen über vier Millionen Euro oder über eine Million Euro bei mehr als 25 Prozent Unternehmensanteilen)
- Niederlande (lassen beim Umzug in der EU eine Stundung zu)
- Österreich
- Dänemark
- Belgien
Rückkehr teuer
In Großbritannien existiert eine Temporary Non-Residence Rule. Dort sollten sich Vermögende gut überlegen, ob sie ins Vereinigte Königreich zurückkehren. Betroffen sind Auswanderer, die ihre bereits in Großbritannien erworbenen Vermögenswerte innerhalb von 5 Jahren nach dem Umzug veräußern. Wenn sie Heimweh bekommen, werden sie von den britischen Behörden mit einem Steuerbescheid begrüßt.
In Schweden und Finnland existiert eine Nachsteuerpflicht. Diese Staaten behalten sich bis zu zehn Jahre nach der Auswanderung vor, Verkaufserlöse nachträglich zu besteuern. Voraussetzung ist, dass dies das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zulässt. So ist es möglich, dass ein Schwede schon acht Jahre nicht mehr in der Heimat lebt und plötzlich Post vom dortigen Finanzamt erhält.
Steueroasen in der EU
Obwohl sich die EU um eine Harmonisierung der Wegzugsbesteuerung bemüht, nutzen diese Einnahmequelle nicht alle Staaten. Eines der beliebtesten Länder ist Zypern, das für Zuzügler zudem weitreichende Befreiungen auf Dividenden und Veräußerungsgewinne kennt (Non-Dom-Regeln).
Für Privatvermögen kennt auch Malta keine Wegzugsbesteuerung. Anders ist dies bei der Verlagerung von Unternehmen. Luxemburg, Irland und viele osteuropäische Länder wenden die vorhandenen EU-Regelungen ausschließlich auf Unternehmen an. Privatpersonen werden nicht behelligt.
Steuerschulden lassen sich nicht umgehen
Um den Traum vom Auswandern nicht als Trauma enden zu lassen, solltest Du Dein Vorhaben genau planen. Die Wegzugsbesteuerung kann im schlimmsten Fall den Start in Dein neues Leben gefährden. Umgehen kannst Du die Steuer nur, wenn Du alle Zelte nach Deutschland abbrichst. Sonst wird alles gepfändet, was Du noch in der alten Heimat besitzt.
Zudem musst Du mit der Vollstreckung eines Haftbefehls bei einer späteren Einreise rechnen. Steuerschuldnern können zudem die Botschaften die Ausstellung eines neuen Reisepasses verwehren. Du kommst also nicht um die Steuerzahlung herum.
Deshalb ist es wichtig, über das Thema lange vor der Auswanderung nachzudenken.
Titelbild: Nataliya Vaitkevich
Journalismus und Reisen – meine Passion In der Schulzeit begann ich, Gedichte zu verfassen. Später interessierte mich der Journalismus, der mich zu einem regionalen Radiosender führte. Hier lernte ich, kurze, prägnante Sätze zu bilden. Die längste Zeit meines Lebens habe ich mich mit dem Tourismus beschäftigt. Reisekaufleute sehen nicht nur viel von der Welt. Das Gesehene muss in einen zum Reisen motivierenden Text gegossen werden. Nach der letztendlich erfolglosen Beteiligung an der Entwicklung eines Reiseportals bin ich seit 2019 freiberuflicher Autor.



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