LG Osnabrück: Reisebüros müssen nicht auf wirtschaftliche Schieflage eines Reiseveranstalters hinweisen

Reiserecht - Beratungsfehler Reisebüros

Das Landgericht Osnabrück hat ein Urteil des Amtsgerichts Nordhorn bestätigt. Demnach müssen Reisebüros ihre Kunden nicht über wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Reiseveranstalters informieren.

Ein Gefühl der Sicherheit

Auch in Zeiten des Internets haben die Reisebüros eine wichtige Funktion im Reisevertrieb. Viele Menschen schätzen das umfangreiche Wissen der Mitarbeiter und das Gefühl, eine gute Entscheidung getroffen zu haben. Reisebüros müssen umfangreiche Auskünfte liefern, die viele Reisende bei Onlineplattformen vermissen. Am wichtigsten ist jedoch, dass man dem Verkäufer direkt gegenübersitzt. Auch heute sorgt dies für ein ganz besonderes Vertrauensgefühl. 

Die Reisebüros (und die Online-Portale) sind verpflichtet, zahlreiche Informationen zu gewähren. Dazu zählen:

  • Einreisebestimmungen
  • die Aufführung der wesentlichen Reiseleistungen
  • der Reisepreis (der Endpreis)
  • Zahlungsmodalitäten (häufig erfolgt die Zahlung direkt an den Reiseveranstalter)´
  • den bei Pauschalreisen obligatorischen Sicherungsschein
  • die Eignung einer Reise für Mobilitätseingeschränkte

Eine wichtige Einschränkung existiert für Reisende mit einem ausländischen Pass. Sie müssen sich selbst über die Einreisemodalitäten informieren. Reisebüros und -veranstalter müssen nur auf die Bestimmungen für deutsche Staatsbürger hinweisen.

Reisebüros sind keine Wirtschaftsauskunftsstellen

Vor einiger Zeit musste das Amtsgericht Nordhorn entscheiden, ob Reisebüros ihre Kunden über Probleme eines Reiseveranstalters informieren müssen. Das Gericht kam damals zu dem Urteil, dass dies nicht zu den Aufgaben der Berater gehört. Die Entscheidung war für viele Menschen nachvollziehbar, denn Reisebüromitarbeiter haben keinen Einblick in die Geschäftszahlen eines Reiseveranstalters. 

Mit etwas Erfahrung lässt sich ein Gefühl dafür entwickeln, ob eine wirtschaftliche Schieflage vorliegt. Dies lässt sich jedoch nicht aktiv ins Verkaufsgespräch einbauen. Sollte die Vermutung falsch sein, wäre dies eine schwere Rufschädigung. Im schlimmsten Fall droht dem Reisebüro eine hohe Schadensersatzzahlung. 

Landgericht bestätigt das Urteil

Unverständlich ist mir, warum die Anwälte der Kläger ihre Mandanten nicht davon abgehalten haben, in Berufung zu gehen. Zwar wies das Gericht auf eine aktive Hinweispflicht bei konkreten Anhaltspunkten hin, sah jedoch darüber hinaus keine proaktive Warnpflicht. Im besprochenen Fall ging es um die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI. Eine offenkundige Gefahr für eine Pleite lag nach Ansicht des Gerichts nicht vor.

Selbst allgemeine Berichte über eine drohende Insolvenz reichen nach Ansicht der Richter nicht für eine Hinweispflicht aus. Die Reiseverbände begrüßten das Urteil mehrheitlich. 

Wie können Reisebüros agieren?

Für Kunden hat das Urteil sicherlich einen faden Beigeschmack. Das große Vertrauen in die Mitarbeiter ist für viele das Hauptargument, die Reisebuchung nicht über das Internet zu tätigen. Die Reiseberater sind hier in einer schwierigen Lage. Sie werden mit Hinweisen konfrontiert, die auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hindeuten könnten. Erhärtende Fakten kommen bei Nachforschungen jedoch nur selten ans Tageslicht. 

So können sie keine proaktiven Hinweise an ihre Kunden geben. Sie haben jedoch eine andere Möglichkeit, Reisende vor dem Stress einer Pleite zu verschonen: Sie können jederzeit proaktiv den Verkauf des Programms eines Reiseveranstalters einstellen. So verfahren Reiseverkäufer häufig auch, wenn es immer wieder Berichte über Qualitätsmängel gibt. Hier zahlt sich die Nähe zum Kunden gegenüber einer Onlineplattform aus.

Also: Wenn Dein Reisebüro einen bestimmten Veranstalter nicht im Programm hat, gibt es dafür möglicherweise wichtige Gründe.  

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Journalismus und Reisen – meine Passion In der Schulzeit begann ich, Gedichte zu verfassen. Später interessierte mich der Journalismus, der mich zu einem regionalen Radiosender führte. Hier lernte ich, kurze, prägnante Sätze zu bilden. Die längste Zeit meines Lebens habe ich mich mit dem Tourismus beschäftigt. Reisekaufleute sehen nicht nur viel von der Welt. Das Gesehene muss in einen zum Reisen motivierenden Text gegossen werden. Nach der letztendlich erfolglosen Beteiligung an der Entwicklung eines Reiseportals bin ich seit 2019 freiberuflicher Autor.

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